Rechtsprechung
BGH, 15.12.2016 - 3 StR 422/16 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 249 StGB
Wegnahmebegriff beim Raub (Gewahrsam, Sachherrschaft; Fesselung des ursprünglichen Gewahrsamsinhabers; Ausdruck der neuen Sachherrschaft) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- Wolters Kluwer
Revisionsgerichtliche Nachrüfung einer Verurteilung wegen (gemeinschaftlich begangenen) besonders schweren Raubes; Bestehen der Zueignungsabsicht im Zeitpunkt der Wegnahme
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 349 Abs. 4; StPO § 357; StGB § 249 Abs. 1
Revisionsgerichtliche Nachrüfung einer Verurteilung wegen (gemeinschaftlich begangenen) besonders schweren Raubes; Bestehen der Zueignungsabsicht im Zeitpunkt der Wegnahme
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Raub - und die Zueignungsabsicht
Besprechungen u.ä.
- Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Sachliche und zeitliche Kongruenz von Wegnahme und Zueignungsabsicht beim Raub
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 11.10.2006 - 4 StR 400/06
"Bedingte" Zueignungsabsicht; Wegnahme als Druckmittel
Auszug aus BGH, 15.12.2016 - 3 StR 422/16
§ 249 Abs. 1 StGB setzt voraus, dass die Zueignungsabsicht im Zeitpunkt der Wegnahme besteht (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 11. Oktober 2006 - 4 StR 400/06, NStZ-RR 2007, 15).